Wissenswertes und Formulare
01
Öffentliche Förderung
Für Kinder bis zum vollendeten
3. Lebensjahr besteht die Möglichkeit einer "öffentlichen Förderung" durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Landratsamt.
Durch klicken auf den Button, erhalten Sie das Merkblatt:
"Förderung der Kindertagespflege im Alb-Donau-Kreis"
Dort sind alle relevaten Information für Sie aufgelistet.
02
Überbrückung
Kinder ab dem 3. Lebensjahr haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einem Kindergarten. Durch die angespannte Lage für die Vergabe von Kindergartenplätzen, haben die Eltern, die Möglichkeit, bis zur Zuweisung eines Platzes im Kindergarten, ihr Kind bei einer Tagesmutter betreuen zu lassen. Dieser Antrag muss durch die Kommune bestätigt werden und dann dem Landratsamt vorgelegt werden.
03
Antrag Kindertagespflege
Auf klicken des Buttons finden Sie den aktuellen Antrag auf Jugendhilfe des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis für Kinder die im Kreis wohnen. Dieser Antrag ist vollständig und gewissenhaft auszufüllen und mit Arbeitsnachweisen der Erziehungsberechtigten bzw. des Alleinerziehenden an das Landratsamt zu übermitteln.
Für Kinder außerhalb des Alb-Donau-Kreises wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Landratsamt, den Tagesmutterverein bzw. ihre Gemeinde
04
Weitere Anträge und Kostenfragen
Bei Fragen zu allen anderen Anträgen, wie der Kostenübernahme, Zuschüssen oder der monatlichen Rechnung, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Es ist mir wichtig, dass Sie umfassend informiert sind und die nötige Unterstützung erhalten, um Ihre Anliegen rund um die Kindertagespflege zu klären.
Ich helfe Ihnen, die erforderlichen Informationen zu finden und alle notwendigen Schritte zu erläutern. Scheuen Sie sich nicht, mich bei Unklarheiten oder für weitere Informationen zu kontaktieren – ich bin hier, um Ihnen zu helfen!